Umschulung zum Erzieher für Hartz-4-Empfänger

Bereits 2012 kündigte die Bundesregierung an, der steigenden Nachfrage nach Erziehern zu begegnen. 50.000 Arbeitslosen, die sich für den Beruf interessierten, sollte zu diesem Zweck eine Umschulung ermöglicht werden.

In der Regel dauert die Ausbildung zum Erzieher drei Jahre, zwei davon sollten durch das Jobcenter finanziert werden, das letzte vom ausbildenden Arbeitgeber. Allerdings haben die Länder in Sachen Kinderbetreuung eigene Kompetenzen. Zusätzlich sind die Arbeitslosenzahlen und die Nachfrage nach Erziehern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Außerdem stellen die Bundesländer ganz unterschiedliche Anforderungen an künftige Erzieher. Je nach Region müssen Hartz-4-Empfänger weitere Qualifikationen (z. B. Praktika) vorweisen, um für die Umschulung in frage zu kommen. Interessierte sollten sich deshalb zunächst mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen und die Möglichkeit einer Umschulung zum Erzieher besprechen.

Genauere Informationen zum Thema Umschulung für Hartz-4-Empfänger können Sie auf arbeitslosenselbsthilfe.org nachlesen.

Die Umschulung zum Erzieher muss gut begründet sein

Anders als bei einer Weiter- oder Ausbildung zielt die Umschulung auf eine berufliche Neuorientierung ab. Die Jobcenter fördern diese meist nur, wenn die bereits absolvierte Ausbildung bzw. die bereits erworbenen Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt nicht ausreichen oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Außerdem muss absehbar sein, ob die Umschulung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt wirklich und erheblich verbessern würde. Dabei betrachtet das Jobcenter auch die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Der derzeitig hohe Bedarf an Erziehern in den meisten Bundesländern kann daher ein überzeugendes Argument sein.

Gleichzeitig kann es sein, dass interessierte Hartz-4-Empfänger weitere Voraussetzungen erfüllen müssen. So setzen einige Bundesländer Praktika, Berufserfahrung oder eine längere Ausbildung im sozialen Bereich für die Ausbildung zum Erzieher voraus. Diese müssen in manchen Fällen erst absolviert und finanziert werden.

Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung während der Umschulung zum Erzieher

Sieht das Jobcenter eine Notwendigkeit in der Umschulung, können Fördermittel dafür in Anspruch genommen werden. Höhe und Dauer der Förderungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Im Rahmen eines Bildungsgutscheins können Interessierte zusätzlich zu den regulären Hartz-4-Leistungen folgende finanzielle Hilfen beanspruchen:

  • Lehrgangskosten: Anders als bei betrieblichen Umschulungen gibt es bei schulischen keine Vergütung. Im Gegenteil, die Umschulung kostet Geld. Die Kosten können ganz oder teilweise vom Jobcenter übernommen werden.
  • Fahrtkosten
  • Kosten für eine auswärtige Unterkunft: Findet die Umschulung nicht am eigenen Wohnort statt, können bis zu 340 Euro Miete für eine auswärtige Wohnung übernommen werden.
  • Kinderbetreuungskosten: 130 Euro monatlich pro Kind können übernommen werden.

Die Bundesländer entscheiden selbst über die Förderung der Umschulung

Genaueres zur Höhe, Art, Dauer und Voraussetzungen für die Förderung der Umschulung können die Bundesländer selbst bestimmen. Beispielsweise hat das Land Sachsen eine Richtlinie zur Förderung beruflicher Bildung ausgearbeitet. Inwieweit Hartz-4-Empfängern die Umschulung zum Erzieher finanziert wird, ist hier genau geregelt.

Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn der Wohnsitz des Bewerbers sich im entsprechenden Bundesland befindet. Andere Bundesländer haben zwar ähnliche Richtlinien, allerdings ist die Umschulung von Arbeitslosen zu Erziehern nicht immer explizit erwähnt. Insgesamt unternehmen die Länder auch eigenständige Bemühungen, die Ausbildung oder Umschulung zum Erzieher zu fördern und den steigenden Bedarf in der Kinderbetreuung zu decken.