Für wen kommt Umschulung / Ausbildung zum Erzieher in Frage?

Die Bundesregierung hat sich im Sommer 2012 zum Ziel gesetzt 5000 Erzieher durch Umschulungsmaßnahmen von Langzeitarbeitslosen auszubilden. Eine Umschulung zum Erzieher kommt für Arbeitslose in Betracht, die neue Berufschancen in dem wachsenden Markt der Kinderbetreuung nutzen wollen. Zur Zielgruppe zählen vor allem umschulungs-berechtigte und -willige Arbeitsuchende nach ALG I und ALG II. Das Angebot richtet sich auch an Mütter nach der Familienphase, Arbeitssuchende mit sozialpädagogischer Berufserfahrung sowie an Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund und anerkannter Berufsausbildung.

Die jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Sie werden auf der Ebene der Bundesländer definiert. In der Regel sind dies

      • mindestens ein mittlerer Abschluss
      • mehrjährige berufliche und sozialpädagogische Erfahrung, zu der auch das Aufziehen eigener Kinder, Studienleistungen, Zivildienst, Au pair Tätigkeit oder Ähnliches angerechnet werden kann
      • gesundheitliche Eignung

Gerade wer einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunftschancen sucht, Spaß am Umgang mit Kindern hat, sich für Pädagogik interessiert und eine Affinität für Soziale Berufe hat, für den könnte die Umschulung zum Erzieher oder zur Erzieherin mit Abschluss zum staatlich anerkannten Erzieher neue Perspektiven eröffnen.

Die Kosten für die Umschulung übernimmt meist die Bundesagentur für Arbeit, wobei sich die Förderdauer und -höhe je nach Bundesland unterscheidet. Ausschlaggebend für einen Förderung ist, dass nach der Umschulung die Vermittlungsaussichten besser sind als ohne die Umschulunsgmaßnahme. Es wird unter anderem geprüft, ob der zu Vermittelnde keine oder nur noch geringe Chancen hat, in seinem eigentlichen Beruf, eine Stelle zu finden.